Mitglied werden
Aktuell hat unser Collegium rund 200 Mitglieder. 2012 haben wir verstärkt damit begonnen, neue Mitglieder für uns zu interessieren. Die vielen Anfragen und Neuanmeldungen sowohl von Männern als auch von Frauen allein in diesem Jahr zeigen, dass wir mit unseren Zielsetzungen und Veranstaltungen ein attraktives und wichtiges Forum bieten. Ganz gleich, ob Sie in der Politik, der Wirtschaft, Kunst oder Kultur zu Hause sind – wir freuen uns über jede Anfrage von potentiellen Mitgliedern, die sich mit der Philosophie und den Leitlinien des Peutinger-Collegiums identifizieren.
Informationen zu den Mitgliedsbeiträgen und wichtige Hinweise finden Sie unten.(PDF-Formular am Computer ausfüllen und per E-Mail an die Geschäftsstelle senden.
Sie können die PDF auch ausdrucken und mit der Post schicken.)
Mitgliedsbeiträge Conventor / Fördermitglied
(Bankeinzug1)
Einzelpersonen | Firmen (2) | |
Aufnahmegebühr | 500 Euro | 1.500 Euro |
Mitgliedsbeitrag pro Jahr | 500 Euro | 1.550 Euro |
Jahres-Essens-Pauschale (Pflicht! Siehe wichtige Hinweise Punkt 3) | 250 Euro | 1.250 Euro |
Jahresspende | zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag im Rahmen der individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit | zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag im Rahmen der individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit |
Wichtige Hinweise
- Für eine Mitgliedschaft als Conventor muss die schriftliche Zustimmung von einem bürgenden Conventor
nachgewiesen werden. Über die Aufnahme entscheidet das Präsidium. - Diese Annahme berechtigt zur Teilnahme an allen angebotenen Vortragsveranstaltungen, Festlichkeiten, Konferenzen, Symposien und Delegationsreisen sowie zum kostenlosen Bezug aller Informationen, die das Collegium herausgibt. Das Teilnahmerecht der Conventoren ist höchstpersönlich und nicht übertragbar.
- Das Finanzamt fordert ausdrücklich für die Teilnahme als Conventor einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von derzeit 500 Euro sowie einen Betrag in Höhe von derzeit 250 Euro pro Jahr als Pauschale für Essen und Getränke bei den Festabenden. Eine zusätzliche freiwillige Spende wird von jedem im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit erbracht. Der Beitrag und die Essenspauschale werden gemäß § 14 Absatz 1 Satz 4 der Satzung per Einzug erhoben.
- Wer die bürgerschaftliche Arbeit des Peutinger-Collegiums e.V. unterstützen möchte, ohne regelmäßig an den Veranstaltungen teilnehmen zu wollen, kann aufgrund einer angemessenen Jahresspende gegen steuererhebliche Spendenquittung nach Beschluss des Präsidiums als Consodale eingetragen werden. Er erhält auf Anforderung Einladungen zu Veranstaltungen seines Interesses sowie sämtliche anfallenden Druckschriften und Veröffentlichungen.
- Mitglieder akzeptieren und berücksichtigen die Vereinssatzung.